Anderen Menschen mit freiwilligem Engagement zu helfen, das ist keine Frage des Alters, sondern der Bereitschaft. Deshalb bietet das Deutsche Rote Kreuz auch die Möglichkeit, in verschiedenen Einsatzbereichen den Bundesfreiwilligendienst zu leisten.
Der BFD ist ein gesetzlich abgesichertes soziales Bildungsjahr und steht im Unterschied zum FSJ auch älteren Freiwilligen offen. Als „Bufdi" beim DRK stehen viele unterschiedliche Stellen und Aufgaben zur Verfügung, um gemeinsam Menschen zu helfen. Jungen Freiwilligen bietet er wie das FSJ die Chance, sich zu orientieren, neue Kompetenzen zu erwerben und Stärken auszubauen. Ältere Freiwillige werden ermutigt, ihre bereits vorhandenen Kompetenzen sowie ihre Lebens- und Berufserfahrungen einzubringen und weiterzuentwickeln.
Der BFD wendet sich an Interessierte aller Altersgruppen, die mindestens die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben müssen. Er wird in der Regel über 12 Monate absolviert, Einsätze von 6 bis 18 Monaten sind nach Absprache und Möglichkeiten denkbar. Freiwillige ab dem vollendeten 27. Lebensjahr können auch in Teilzeit mit mehr als 20
Stunden pro Woche teilnehmen.
Bei uns können Sie sich in folgenden Tätigkeitsfeldern engagieren:
- im Pflegeheim in den unterschiedlichen Wohnbereichen
- im ambulanten Dienst und
- in der Tagespflege
Begleitend bieten wir mindestens 25 Seminartage für die jungen Freiwilligen und 12 Bildungstage für die älteren Freiwilligen an. Der Beginn eines Freiwilligendienstes kann mit uns individuell vereinbart werden. In der Regel beginnt der Freiwilligendienst jedoch zum 1. September eines Jahres.
Für die Teilnahme an einem BFD entstehen Ihnen keine Kosten außer den gewöhnlichen Lebenshaltungskosten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein angemessenes monatliches Taschengeld. Sie sind während ihrer freiwilligen Dienstzeit grundsätzlich Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Alle Sozialversicherungsbeiträge werden vom Bund erstattet. Wir können Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung zur Verfügung stellen. Sollte das nicht möglich sein, können Geldersatzleistungen gezahlt werden. Zusätzlich besteht für Freiwillige im BFD Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Wir bieten aufgrund der Vielzahl von Einrichtungen gute Möglichkeiten, eine Einsatzstelle zu finden, die den individuellen Interessen und Fähigkeiten der Interessenten entspricht. Dies klären wir in einem persönlichen Gespräch mit den Interessenten. Immer gibt es auch die Möglichkeit, einen Tag lang bei der vorgesehenen Einsatzstelle zu hospitieren.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen der zuständige Ansprechpartner Ihrer Region, der auch die Bewerbung entgegennimmt. Die Freiwilligendienste des DRK haben eine eigene Website, welche alle wichtigen Informationen und Kontaktdaten bereithält. Besuchen Sie uns auf
http://www.freiwilligendienste.drk.de
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